Wann ist Lärm erlaubt?

Beim Blättern in der betreffenden Literatur kommt die Erkenntnis, dass es bundesweit keine eindeutigen Regelungen gibt. Das ist natürlich nicht sehr hilfreich.
Es gibt einige wenige Bestimmungen, die hier genannt werden können:
An Sonn- und Feiertagen wird der Lärm stärker geächtet. So ist es z.B. nicht erlaubt, den Rasen zu mähen oder ähnlich laute Geräusche zu verursachen.
An Werktagen geht es großzügiger zu.
Mittagsruhe sollte von 12 bis wenigstens 14 Uhr eingehalten werden.

Abends ist gewisser Lärm bis 22 Uhr noch statthaft.
Die Schmerzgrenze mancher Nachbarn ist je nach Alter und Verfassung durchaus sehr verschieden. Darum empfiehlt es sich, ein wenig kompromißbereit zu sein, um unnötige Eskalation zu vermeiden. Nachbarschafts-Kriege sind meist sehr uneffektiv.
Spielende Kinder sollten während der Mittagsruhe mit gedrosselter Lautstärke auftreten. Das wird oft wegen der Lebhaftigkeit nicht möglich sein. Dann hilft nur der Aufenthalt im Haus.
Beim Grillen darauf achten, wohin der Rauch abzieht. Die Anzahl lauter Feiern im Freien ist durch Rechtsprechungen durchaus begrenzt, etwa 4 bis 6 mal im Jahr. Laden Sie doch die betroffenen Nachbarn mal mit ein, da ist so mancher Euro gut angelegt!
Sollte diese Info nicht ausreichen, melden Sie sich über "Kontakt" und machen Sie einen Verbesserungsvorschlag.


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