AKI 2006 April Rückseite (w/Satzung)

Bisheriger Satzungstext

§ 2 Zweck des Vereins
(1) Der Verein nimmt die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder wahr gegenüber
den gemeindlichen und staatlichen Behörden,
der Firma BAYERNBODEN WOHNUNGSBAU G.m.b.H. sowie
gegenüber den am Bau beteiligten Handwerkern und Unternehmern.
(3) Der Verein unterstützt die Gemeinde bei der Gestaltung und Pflege der Grünanlagen und Spielplätze im Vereinsgebiet.

§ 3 Mitgliedschaft
(2) Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Verein erworben.

§ 6 Mitgliederversammlung
(1) Der Beschlußfassung der Mitgliederversammlung unterliegen insbesondere:
a) die Satzung sowie jede Satzungsänderung
b) Höhe des Mitgliedsbeitrages
c) die Erhebung von Umlagen (§ 11)
d) die Bestellung, Abberufung und Entlastung des Vorstandes und des Verwaltungsrates
e) die Genehmigung des jährlichen Rechnungsabschlusses
f) die Auflösung des Vereins

Vorgeschlagene Satzungsänderungen
(Nicht genannte Texte bleiben unverändert)

§ 2 Zweck des Vereins
(1) Der Verein wahrt die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder gegenüber gemeindlichen und staatlichen Behörden, den Versorgungs- und Entsorgungsunternehmen und den mit Wartungs- und Reparaturaufträgen betrauten Handwerksbetrieben, sofern und soweit allgemeine Belange des Vereinsgebietes betroffen sind.
(3) Der Verein unterstützt sowohl die Gemeinde bei der Gestaltung und Pflege von Grünanlagen und Spielplätzen im Vereinsgebiet als auch die Mitglieder bei Unterhalt und Pflege der Gemeinschaftsanlagen und der Hausgrundstücke. Zu diesem Zweck können die erforderlichen Arbeitsgeräte angeschafft und den Mitgliedern zum bedarfsgerechten Gebrauch überlassen werden. Nutzung auf eigenes Risiko. Rückgabe in einwandfreiem Zustand erbeten.

§ 3 Mitgliedschaft
(2) Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung und Zahlung des Vereinsbeitrages oder ehrenhalber durch Verleihung erworben. Die Ehrenmitgliedschaft ist beitragsfrei.

§ 6 Mitgliederversammlung
(1) Der Beschlußfassung der Mitgliederversammlung unterliegen insbesondere:Erweiterungen:
(1) g) die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft
h) die Erstbeschaffung der notwendigen Arbeitsgeräte
(10) Eigentümer können sich durch eine Dauervollmacht von ihren Mietern vertreten lassen.



Kontakt Datenschutz Impressum Satzung