Steigende Gaspreise

Versammlung der Gaspreisrebellen am 21.9.2007

um 16.30 Uhr in der Hacker-Stüberl-Lounge
im Hacker-Pschorr-Bräuhaus, Theresienhöhe 7
Bericht zum Ablauf
Nach der Beweisaufnahme am 13.9. (im folgenden Abschnitt nachzulesen) ergab sich ein Terminproblem: Nachdem der Richter darauf verwiesen hatte, dass ein Erfolg der Kläger nicht zu erwarten sei, mußten weitere Entscheidungen der Gaspreisrebellen getroffen werden, nämlich, warten wir das Urteil ab mit der Option, eine Instanz höher in Berufung zu gehen oder die Klage zurück zu ziehen, was eine Kostenersparnis von etwa 10 Euro bedeutet hätte. Pferdefuß beim Zurückziehen ist, dass die Zustimmung der Beklagten dazu nötig wäre.
Nach mehreren Erklärungen der Rebellen (es waren insgesamt etwa 40 anwesend), entwickelte sich die Meinung, zunächst nicht nachzugeben,
also die Klage nicht zurück zu ziehen.
1. wäre das für uns alle eine große Blamage
2. wollen wir sehen, wie das Urteil ausfällt und wie es begründet wird.
Danach steht es uns frei, weiter zu klagen oder aufzugeben.
Der Kostenbetrag von 86,50 Euro wurde genannt, wenn wir das Urteil sehen wollen.
Die Versammlung entschied sich für dieses Vorgehen.

Günter Glier 1. Vors. der EGN

Herr Harttmann (2. Vors.) und 3 EGN-Mitglieder nahmen sich ebenfalls die Zeit.

Bericht vom 2. Gas-Verhandlungstag am 13.9.2007

Eigener Bericht des 1. Vorsitzenden der EGN Günter Glier
Einleitung:
Aus den Reihen der EGN waren nur sehr wenige anwesend, von der Vorstandschaft war nur der 1. Vorsitzende mit dabei.
Nun zur Verhandlung:
Dieses Mal wurde die Liste der Kläger nicht direkt abgeklappert, sondern nur das Verzeichnis durch die Reihen gereicht. Damit wurde den Anwesenden (der Saal war wie beim ersten Mal voll besetzt), der langweiligste Teil erspart.

Es wurde ein Zeuge der Bayerngas zu den Verträgen und Abrechnungen befragt.
An Hand von Stichproben stellte er fest, dass die vertraglichen Vereinbarungen eingehalten waren und die Berechnung somit richtig sei. Im Jahr 2006 sei sogar die Anpassung an die Preise des leichten Heizöls vermindert worden, allerdings um 0,01 Cent pro KWh, was eine gewisse Erheiterung beim Publikum auslöste. Die Bayerngas habe einen Gesamtumsatz 2006 von 67 Milliarden KWh davon seien 23 bis 25 Milliarden an die SWM gegangen.

Ein weiterer Zeuge, von den SWM, ist Energie-Ingenieur und für den Gaseinkauf und die Preisgestaltung der SWM Tarifkunden zuständig.
Er beschrieb die beiden Bestandteile einer Gasverbrauchs-Rechnung:
Leistungspreis für Bereitstellung: Basiskosten Technik + Lohnkosten
Arbeitspreis für die KWh: Berechnung nach Formel mit Anpassung an leichtes Heizöl
Diese Anpassung wird vier Mal im Jahr neu festgelegt
Im Jahr 2004 waren es 1,76 Ct pro KWh, 2006 allerdings 3,44 Ct. Trotz Steigerung des Bezugspreises in diesem Zeitraum um 1,68 Ct/KWh wurde bei den Kunden nur um 1,55 Ct/KWh aufgeschlagen. Etwa 1/3 der verkauften Gasmenge ging an Tarifkunden. Die Netznutzungskosten blieben gleich. Die Rohmarge (Gewinnspanne) beim durchschnittlichen Tarifkunden (22.000 KWh) läge bei 8,25 Euro, was eigentlich nicht ausreiche, um Gewinne zu machen.

Fragen der Kläger, die auch das Umfeld der Gaspreise beleuchtet hätten, wurden vom Richter nicht zugelassen. Auch die Verstrickungen der Gesellschaften untereinander (die Bayerngas gehört zu 44% den SWM) wurde nicht für wichtig gehalten.
Teilweise waren Parallelen zum 1. Verhandlungstag erkennbar, was z.B. die Behauptung auch des Richters, die Verbraucher könnten sich die preiswerteste Energiequelle ja aussuchen, betrifft.
Es wurde verkündet, dass sich der Richter noch mal intern mit der Materie befassen werde und dann ein Urteil gefällt würde. Es wurde auch festgestellt, dass die Kläger natürlich zum Oberlandesgericht gehen könnten, was aber nur die Kosten, nicht aber die Wahrscheinlichkeit einer anderen Rechtssprechung erhöhen würde.
Dem interessierten Zuhörer schien es, als ginge es nur darum festzustellen, ob beim Rechnen der Beträge ein Fehler unterlaufen wäre. Dazu bräuchte man aber kein Verfahren.

Fazit: Durch das zwischenzeitlich verkündete Urteil des BGH in der gleichen Sache, das für die Kläger negativ ausging, ist das Ergebnis weiterer Klagen mithin vorbestimmt.
Rechtsanwalt Rupprecht wird an alle Gaspreisrebellen ein Schreiben richten und vermutlich zu einer weiteren Versammlung einladen.

Günter Glier 1.Vors. der EGN

Ich hoffe, die Verhandlung richtig verfolgt und die passenden Zahlen wiedergegeben zu haben, also „ohne Gewähr“.

Auszug aus Schreiben des RA Rupprecht vom 17.07.07

Darin enthalten die Umladung des Landgerichts München I für den Termin der Beweisaufnahme (bisher 26.07.07).
Neuer Termin ist der 13.09.07, 11:30 Uhr, Justizpalast, Sitzungssaal 6.

Einladung zu einer Versammlung der Gaspreisrebellen.
Am 26.07.07 um 19:30 Uhr im Augustiner, Neuhauserstraße 27, Weißer Saal.

Auszug aus Schreiben des RA Rupprecht vom 28.05.07

Überreichung des Beweisbeschlusses des Landgerichts München I vom 24.05.07
Darin enthalten das Beweisthema und der Termin für die Beweisaufnahme, nämlich den 26.07.07, 10:45 Uhr, Sitzungssaal 6/0 im Justizpalast.

Info aus dem Justizpalast zu unserer Gas-Klage

Nach telefonischer Rückfrage zum Aktenzeichen 12O 17018/06 gibt es folgende Information:
Die angekündigte 2. Verhandlung am 26.4. findet nicht statt.
Am 24.5. soll es einen Verkündigungs-Termin geben, wobei nicht klar ist, worum es dabei gehen wird. Es könnte ein Urteil sein, aber auch etwas anderes erklärt werden.
Wir können also nur abwarten. Vielleicht wird auch verschoben.

Bericht vom 1. Gas-Verhandlungstag am 29.3.2007

Zunächst der Bericht in der Süddeutschen Zeitung (30.3.2007)
Stadtwerke sollen Tarifpolitik offenlegen
Zu kompliziert für die Richter?
Kurioser Prozess-Auftakt "Gaspreisrebellen" gegen SWM -
von Doris Näger
Noch bis Samstag gelten in München die alten Preise für Gas von den Stadtwerken. Ob sie zu hoch sind, das verhandelte am gestrigen Donnerstag das Landgericht München I:
- - - - Prozessauftakt Gaspreisrebellen gegen SWM - - - -
Streitgegenstand:
Sind die Preise billig im Sinne des § 315 BGB, also fair und angemessen?
Hintergrund: Viele Menschen aus dem Großraum München stöhnen unter den in den vergangenen Jahren mehrmals erhöhten Gastarifen. Knapp 200 Menschen schlossen sich deshalb im Herbst 2006 nach dem Vorbild hunderttausender Gas-Verbraucher in der ganzen Bundesrepublik zur Bürgerinitiative Gaspreisrebellen zusammen und kürzten eigenmächtig den Betrag, den die SWM in Rechnung stellen. Ihr Anwalt Martin Rupprecht reichte Sammelklage ein.
Zum Auftakt war der Gerichtssaal mit rund 40 Menschen voll besetzt, darunter viele der eigentlichen Kläger. Der Vorsitzende Richter Stefan Bischoff fragte, ob die Parteien an einer Vertagung interessiert seien, bis der Bundesgerichtshof in einem ähnlichen Fall aus Heilbronn entschieden habe. Die SWM lehnten ab. Dort geht es aber um die gleichen Fragen wie in München.
Erste Frage: Besteht wirklich ein Monopol der Stadtwerke? Denn nur dann dürfte § 315 angewandt werden. Die SWM argumentieren: Es bestehe ein
Wettbewerb zwischen den Energiearten. Richter Bischoff führte aus: Keiner sei den Gaspreisen der SWM auf Gedeih und Verderb ausgeliefert, man könne die Wohnung auch mit Strom beheizen. Gelächter unter den Zuschauern. Und ein Einwand: In Zorneding verpflichte die Gemeinde ihre Bürger, Gas zu nutzen.
Zweite Frage: Ist der Gas-Basispreis auf Billigkeit zu prüfen oder nur die Erhöhung? Der Richter schloss sich den Argumenten der SWM an: Da der Basispreis früher schon ohne Protest gezahlt wurde, komme dies einem Einverständnis gleich.
Dritte Frage: Wurde an die Verbraucher nur der Betrag weitergegeben, der sich aus dem höheren Bezugspreis für Gas ergibt, der wiederum aus der Ölpreisbindung resultiert? Hier war der Richter nicht so nachsichtig: Während die SWM argumentieren, Wirtschaftsprüfungsgutachten hätten dies bereits belegt, verlangt der Richter nun, dass die SWM die Erhöhung des Bezugspreises nicht nur behaupten, sondern mit Unterlagen beweisen. Die SWM-Anwälte verwiesen auf das Betriebsgeheimnis. Außerdem sei dies eine komplizierte Formel, die das Gericht nicht verstehe. Kläger-Anwalt Martin Rupprecht konterte: "Ein Beweis kann nicht daran scheitern, dass die Beklagte glaubt, das Gericht versteht's nicht." Die SWM teilten später mit: Man wolle "die für die Beweisführung notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen".
Hinsichtlich des Prozessausgangs zeigten sie sich zuversichtlich.
Rupprecht verbuchte einen Teilerfolg auch für die Rebellen:
dass das Gericht das Gutachten nicht als Beweismittel zulasse.
Der Prozess wird im Mai fortgesetzt.
Quelle: Süddeutsche Zeitung Nr.75, Freitag, den 30. März 2007 , Seite 37
Anmerkung des Vorstands: Es wurde der Termin 26.April bekannt, leider wird also erst nach unserer Mitgliederversammlung am 25.4. weiter verhandelt.


Ergänzung zum Bericht in der SZ zum 29.3.2007

Eigener Bericht des 1. Vorsitzenden der EGN Günter Glier
Vorrede:
Dass Recht und Gerechtigkeit zwei verschiedene Dinge sind, wird bei solchen Anlässen wieder deutlich. Recht ist sozusagen ein "handwerklicher" Begriff, um Ordnung im Staat zu erhalten. Das ist nachvollziehbar. Dass Recht versucht, auch der Gerechtigkeit zu dienen, ist ein hehres Ziel, das manchmal aber nur zum Teil erreicht wird.
Nun zur Verhandlung:
Das Aufgebot an Fotografen und Presse gab dem Anlass einen populären Anstrich.
Anschließend hat es schon gelangweilt, dass alle einzelnen Kläger der Sammelklage (ca. 250) aufgerufen wurden, um deren Anwesenheit festzustellen. Aus den Reihen der EGN waren etliche Namen zu hören, es waren auch einige persönlich im Saal.
Von der EGN waren der 1. und 2. Vorstand mit dabei.
Die Frage, ob der §315 (Monopol, Billigkeit) für den Fall anwendbar sei, wurde breit ausgewalzt. Natürlich ist es möglich, sich von einem ungeliebten Lieferanten zu trennen. Beim Strom ist es ganz einfach, bei anderen Energiearten sind dummerweise auch größere Kosten damit verbunden. Schließlich sind das langfristig wirkende Entscheidungen, die nicht von heute auf morgen geändert werden können. Ob nun mit Öl, Gas, (Kohle), Holzscheiten, Holzpellets etc. geheizt werden soll, bedeutet die Wahl einer langfristigen Strategie samt erheblichen Kosten!
Damit soll festgestellt sein, dass es in der Praxis nicht möglich ist, auch nur mittelfristig die günstigste oder auch sauberste Wärmequelle einzurichten!
Das müsste dem Richter noch "richtig" klar gemacht werden.

Was empfiehlt der Richter all den Mietern, die überhaupt keinen Einfluß auf die Heizungstechnik haben???
Die Feststellung des Richters, dass die bisherigen Gaspreise ohne Klage zu erheben, bezahlt wurden, eine Anerkennung dieser Preise bedeuten, trifft meiner Meinung nach nicht zu! Die vertrackte Bindung an den Ölpreis wird von den Verbraucherverbänden seit Jahren bekämpft und an den Pranger gestellt. Aus der neuesten Statistik geht hervor, dass bereits 48% des Wärmebedarfs in Deutschland durch Gas abgedeckt wird, Tendenz weiterhin steigend! Also kein nebensächliches Thema.
Dem Richter muss noch der Unterschied zwischen Toleranz und Akzeptanz klar gemacht werden! Toleranz bedeutet das Zulassen eines nicht akzeptierten Vorgangs!
Wären Toleranz und Akzeptanz gleichbedeutend, müsste an allen Ecken und Enden bei Gerichten geklagt werden, schon vorsichtshalber, um sich für Eventualitäten zu rüsten. Das hält aber kein Rechtsstaat durch!
Günter Glier
1. Vors. der EGN
Am 26. April soll der 2. Verhandlungstag sein, genauere Angaben werden per Mail verbreitet und in diese Homepage gestellt.





Angebot der SWM für niedrigere und stabile Preise

Schreiben der SWM am 8. März 2007 an alle Abnehmer:
Das Angebot ist gut zu überlegen, es ist eben spekulativ.
Sollten die Gaspreise weiter nach unten gehen, braucht es diesen neuen Vertrag vielleicht nicht.
Die sogenannten "Gasrebellen" sollten nach Information unseres Rechtsanwalts
auf keinen Fall unterschreiben.
Zur Aufklärung und als Entscheidungshilfe die bisherigen Tarife, die künftigen Tarife ohne Vertrag und mit "M-Erdgas R" (mit Vertrag + Einzugsermächtigung) zum Vergleichen der Kosten. Bezogen auf die derzeit geltenden (inzwischen erhöhten) Entgelte.
Achtung! Die Tabelle auf der Rückseite der AKI vom März 2007 hat ein paar Fehler!

Die Gaspreise, gültig bis 31. März 2007 Hier gibt es insgesamt 4 Tarifstufen, von denen 3 relevant sind.



Die Gastarife, gültig ab 1. April 2007 (treten automatisch in Kraft), es gibt nur noch 3 Stufen, von denen 2 relevant sind.



Kostenberechnung zu verschiedenen Verbräuchen Bei höherem Verbrauch ergibt sich verringerte Einsparung, weniger Verbrauch wird anscheined "belohnt".



Gaspreis-Vergleich des Kartellamts

Pressemeldung des Bundeskartellamtes vom 03.01.2007 (für die EGN gekürzt)
Bundeskartellamt veröffentlicht bundesweiten Gaspreisvergleich für Haushaltskunden
. . . von 739 Gasversorgern in ganz Deutschland. Der Gaspreisvergleich mit den Tarifen für das Gaswirtschaftsjahr 2006/2007 ist unter www.bundeskartellamt.de abrufbar.
Kartellamtspräsident Ulf Böge: „Im Gasbereich kommt der Wettbewerb trotz der Liberalisierung nur schleppend in Gang. Die Veröffentlichung der Gaspreise für Haushaltskunden soll mehr Transparenz schaffen und so den Wettbewerb fördern.“
Die nun vorliegende Gaspreiserhebung wurde von allen Kartellbehörden einheitlich zum 15.11.2006 vorgenommen. Sie bezieht sich auf die Abnahmemengen für Wohnungen mit Gastherme (7.000 kWh/a), Einfamilienhäuser (20.000 kWh/a). Die noch fehlenden Angaben von ca. 20 Unternehmen (gelb markiert) werden veröffentlicht, sobald die Daten aus den Ländern vorliegen. Die „Hinweise zum bundesweiten Gaspreisvergleich“ enthalten wichtige Informationen zu den veröffentlichten Tarifen.

Link zum vollständigen Text, in dem auch weitere Links verfügbar sind: http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/aktuelles/2007_01_03.shtml


Einführung in das Thema

Versorgungs- und Entsorgungsunternehmen, die eine Monopolstellung haben, sind verpflichtet, ihre Preiskalkulation transparent offen zu legen. Dies ist bei den letzten Erhöhungen nicht geschehen. Der Vorstand entwarf deshalb einen Formbrief, um den Mitgliedern auf einfachem Weg den nötigen Protest zu erleichtern. Die Aktion wurde von vielen Mitgliedern getragen.


Zweite Runde im Gasstreit

Die neuesten Jahresabrechnungen unseres Gasversorgers "Stadtwerke München" zeigen, dass die Preisspirale weiter geht. Trotz z.T. geringeren Verbrauchs im letzten Winter steigt der monatliche Betrag für den neuen Zeitraum recht kräftig an.
Hier der Link zur Verbraucherzentrale, um den Sachverhalt und vorgefertigte Musterbriefe nutzen zu können:
http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/UNIQ115573351609836/link192306A.html
Aus den Reihen unserer Mitglieder kommt nun verstärkter Protest.
Der Vorstand befasst sich mit der Sache (am 18.8.).

Das Thema Gaspreise ist hoch im Kurs!

Das Treffen des Vorstands am 18.8.2006, das vor allem das Thema Gaspreise und Protest als Inhalt hatte, kam zu foldendem, ersten Schritt:
Herr Harttmann, unser 2. Vorsitzender, ermittelt per Telefonat mit dem Rechtsanwalt von "Gaspreisrebellen" die Vorausssetzungen für eine Klage und weitere Fakten dazu.
Die Mitglieder werden dann in einer AKI angehalten, sich zu überlegen, an dem Protest Teil zu nehmen.
Sicher wird eine Voraussetzung sein, dass die Einzugsermächtigung bei der Bank gekündigt und die Nachzahlung zurückgefordert wird. Dazu hat man 6 Wochen Zeit. Darum eilt die Angelegenheit sehr!
Schon jetzt steht fest, dass der Vorstand in diesen Protest mit einsteigen wird.
Wenn zu hören ist, dass künftige Raten von 250 Euro durchaus häufig sind, wird klar, dass sich ein Protest sehr wohl lohnen könnte. Das maximale Risiko der Klage soll bei 150 Euro liegen. Das scheint noch vertretbar zu sein. Sollte die SWM verlieren, fallen nur 50 Euro an. Diese "Geldanlage" wird sich schnell amortisieren.
Übrigens: Die Vorauszahlungen des 1. Vorsitzenden würden nach augenblicklicher Rechnung der SWM von bisher 77 auf 89 Euro steigen! Trotzdem ärgerlich!!
Wir werden unsere Mitglieder auf dem Laufenden halten.

Sammelklage in Vorbereitung

Da sich schon viele Kunden der SWM über die fortwährenden Erhöhungen der Gaspreise ärgern und etwas dagegen unternehmen wollen, hier der Link zu den "Gaspreis-Rebellen":
http://www.gaspreisrebellen.de/
Da sind gleich auf der ersten Seite mit Blättern nach unten ein paar Horror-Geschichten zu lesen. Nichts für ängstliche Gemüter!
Wer mit-rebellieren will, muss sich bei der Initiative anmelden.

Inhalt des Protestbriefs der 1. Runde

An die
SWM Versorgungs GmbH
Emmy-Noether-Str.
280287 München

Absender: Baldham, den

Betrifft: Gaspreise Vertragskontonummer:

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Grund der erfolgten Jahresrechnung und Neufestsetzung der monatlichen Vorauszahlungs-beträge teile ich Ihnen mit, daß meine sämtlichen Zahlungen zum Gasbezug unter Vorbehalt ohne Übernahme der Beweislast und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgen.

Der Vorbehalt erfolgt, da ich die von Ihnen angekündigte Gaspreiserhöhung für unbillig im Sinne des § 315 BGB halte. So fordere ich Sie auf, mir nachvollziehbar und prüffähig nachzuweisen, daß Ihre einseitig angekündigte Preiserhöhung erforderlich und angemessen ist.

Mein Vorbehalt ist verbunden mit einem Rückforderungsanspruch für den Fall, daß Landes- oder Bundeskartellbehörde die Missbräuchlichkeit Ihrer Preisgestaltung und/oder ein Gericht die Unbilligkeit der Preisgestaltung feststellen. Zudem behalte ich mir ausdrücklich eine gerichtliche Überprüfung vor.

Ich bitte, mir den Erhalt dieses Schreibens innerhalb eines Monats zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen

Gas-Klagetermin vor Gericht

Nach Verteilung der Sonder-AKI ergibt sich nun folgendes Bild:
Insgesamt haben sich 24 Mitglieder diesem Protest angeschlossen!
Am 1. Verhandlungstermin war von über 250 Protestlern zu hören.
Lt. Schreiben des Rechtsanwalts sollte im Februar 2007 der erste gerichtliche Termin sein. Dieser Streit wurde auf den 29. März 2007 verschoben.
Interessierte können beim Verhandlungstermin der „Gasrebellen“ am 29.3. dabei sein.
Ort: Justizpalast Prielmayerstr. 7, Sitzungssaal 6, 14:15 bis 16:15

Information des Rechtsanwalts: Briefe und Mahnschreiben der SWM an ihn weiterleiten.
Keine Zahlungen aus den Mahnbriefen leisten, nur die vereinbarten Raten überweisen!
Wichtig: ab 2007 die erhöhte Mehrwertsteuer berücksichtigen!
Rechenhilfe: bisheriger Betrag geteilt durch 116 mal 119.


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